Als Arbeitgeber müssen Sie die Lohnsteuer Ihrer Mitarbeiter direkt vom Gehalt einbehalten und an das Finanzamt abführen. Dies gilt auch für geldwerte Vorteile wie Dienstwagen oder Firmenunterkünfte. Mit dem Lexware Lohnsteuer-Rechner ermitteln Sie die fällige Steuer präzise, zeitsparend und gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
Diese Seite Wurde Zuletzt Am 11. März 2024 Erneuert.
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Mit dem Lohnsteuer-Rechner von SmartTaxHub berechnen Sie die Lohnsteuer Ihrer Mitarbeiter schnell und präzise:
Seit Dezember 2013 hat das ELStAM-Verfahren (Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale) die klassische Papier-Lohnsteuerkarte abgelöst. Die Anmeldung der Lohnsteuer erfolgt nun vollständig digital über das ELSTER-Portal. Für eine korrekte Berechnung müssen dabei alle relevanten Angaben wie Name, Steuerklasse, Kinderfreibeträge und Lohnsteuer-ID elektronisch erfasst sein.
Ändert sich der Familienstand eines Mitarbeiters durch eine Heirat, wird diese Information automatisch in der ELStAM-Datenbank des Finanzamts erfasst und muss beim nächsten Lohnsteuerabzug berücksichtigt werden. Ebenso werden Anpassungen wie die Aktualisierung der Kinderfreibeträge automatisch nach der Meldung beim Einwohnermeldeamt durchgeführt. Möchte der Mitarbeiter jedoch eine Änderung der Steuerklassenkombination nach der Heirat vornehmen, muss dies selbstständig beim Finanzamt beantragt werden.
Unsere Lohnabrechnungssoftware bietet eine schnelle, zuverlässige und gesetzeskonforme Lösung für Ihre Lohnsteueranmeldung. Sie hilft Ihnen, alle steuerlichen Verpflichtungen einfach zu erfüllen, indem sie eine fehlerfreie und termingerechte Übermittlung an das Finanzamt gewährleistet. Dank der intuitiven Bedienung bleibt die Verwaltung der Lohn- und Gehaltsabrechnung stressfrei und sicher.
Um eine präzise Berechnung der Lohnsteuer durchzuführen, benötigen Sie folgende Angaben:
Die Fristen zur Lohnsteueranmeldung hängen von der Höhe der Lohnsteuer des Vorjahres ab. In der Regel muss die Anmeldung bis spätestens am 10. Tag des Folgemonats beim Finanzamt erfolgen. Je nach Höhe der Lohnsteuer im Vorjahr gelten die folgenden Meldeintervalle:
Arbeitgeber sind verpflichtet, die Lohnsteuer rechtzeitig zu überweisen. Bei einer verspäteten Zahlung erhebt das Finanzamt einen Säumniszuschlag in Höhe von 1 % des offenen Steuerbetrags.
Der Lohnsteuer-Rechner berücksichtigt ebenfalls den Solidaritätszuschlag für das Jahr 2024. Personen mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von bis zu 73.000 Euro sind seit 2021 von diesem Zuschlag befreit. Bei einem Einkommen bis zu 109.000 Euro wird der Zuschlag teilweise berechnet. Ab einem höheren Einkommen muss der volle Satz von 5,5 % der Einkommen-, Lohn- oder Körperschaftsteuer gezahlt werden.
Der Lohnsteuer-Rechner berücksichtigt auch den Solidaritätszuschlag 2024. Ab 2021 gelten folgende Regelungen:
Die Lohnsteueranmeldung muss stets fristgerecht gemäß den gesetzlichen Vorgaben eingereicht werden.
Als Arbeitgeber sind Sie verpflichtet, die Lohnsteuer direkt vom Gehalt Ihrer Mitarbeiter abzuziehen und an das Finanzamt abzuführen.
Es liegt in Ihrer Verantwortung, die Lohnsteuer fristgerecht zu übermitteln, da das Finanzamt bei verspäteter Zahlung einen Säumniszuschlag von 1 % des Steuerbetrags erhebt.
Mit dem Lohnsteuer-Rechner von SmartTaxHub können Sie alle erforderlichen Daten schnell und genau eingeben, um die Lohnsteuer effizient zu berechnen.
Der Rechner berücksichtigt auch den Solidaritätszuschlag, sodass Sie diesen problemlos in Ihre Berechnung einfließen lassen können.